Satzung

MOZAIK

gemeinnützige Gesellschaft für Interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote mbH

 

§1 Name und Sitz der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie führt die Bezeichnung: MOZAIK gemeinnützige Gesellschaft für Interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote mbH.

Sitz der Gesellschaft ist Bielefeld.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist sowohl die dauerhafte Unterstützung und Eingliederung von Arbeitslosen und arbeitslosen Sozialhilfeempfängern/ innen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, als auch die Förderung, Beratung und Fortbildung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren, insbesondere von Menschen mit Migrationshintergrund.

Durch die Angebote sollen in Europa lebende Menschen, insbesondere die Menschen in Ostwestfalen- Lippe im Bereich des Arbeitsamtes Bielefeld/ Gütersloh, Herford und Detmold angesprochen werden.

Der Gesellschaftszweck wird u.a. durch die Durchführung folgender Aufgaben verwirklicht werden:

a) Erstellung von regionalen Struktur- und Arbeitsmarkt- bzw. Beschäftigungs- und Qualifikationsanalysen;

b) Vernetzung, Koordinierung und fachliche Beratung der bereits bestehenden und zusätzlich aufzubauenden Projekte innerhalb der bestehenden Trägerstruktur;

c) Entwicklung und Auswertung von neuen zielgruppenbezogenen Projektkonzeptionen und Modellprojekten;

d) Entwicklung von Vorhaben zur präventiven Qualifizierung und Weiterbildung von Zielgruppen aus bedrohten Branchen in Kooperation mit Betrieben, Gewerkschaften, Kammern, Betriebsräten und Einrichtungen der Wirtschaftsförderung;

e) Drittmitteleinwerbung und Mittelvergabe;

f) Planung und Durchführung von personenbezogenen Maßnahmen, z.B. zur Feststellung der arbeitsmarktlichen Eignung, Arbeitserprobung und Heranführung an marktübliche Erwerbstätigkeiten in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung;

g) Initiierung und Planung von Maßnahmen in Kooperation und Vernetzung mit den Trägern der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung;

h) Planung und Durchführung eigener Arbeitsprojekte, Schulungen, Gründung von Auffanggesellschaften und sozialen Betrieben, sofern kurzfristig keine andere

i) Herausgabe von Broschüren und Nutzung anderer Informationsmedien

j) Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Dialogs.

Die Gesellschaft arbeitet in diesem Sinne eng mit den Betrieben, den Kammern, der Arbeitsverwaltung, den Gewerkschaften, den Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern sowie den Trägern und Einrichtungen der Sozialhilfe zusammen.

Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung der Gesellschaftszwecken notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten.

Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.